Teilnahmebedingungen
Einreichungen für das 28. OpenEyes Filmfest (2023) sind ab dem 13. Februar 2023 möglich.
Einsendeschluss: 24. März 2023
---
Allgemeine Informationen
Das OpenEyes Filmfest ist ein unabhängiges Kurzfilmfestival. Trägerverein ist der Verein zur Förderung der Filmkultur in Marburg e.V. Filme aus allen Bereichen und Genres sind willkommen – es gibt keine thematische Vorgabe. Die Altersfreigabe des gesamten Festivals ist 18 Jahre.
Filmauswahl
Alle eingereichten Filme werden von unabhängigen Jurys gesichtet und ausgewählt. Diese sind auch für die Programmzusammenstellung verantwortlich. Die FilmemacherInnen werden bis zum 15.06.2023 benachrichtigt, ob ihr Film in das Programm aufgenommen wurde.
Publikumspreis
Das Publikum des OpenEyes Filmfests bestimmt drei Platzierungen pro Filmkategorie (Spielfilm, Dokumentarfilm, Experimentalfilm/Musikvideo, Animationsfilm).
Teilnahmebedingungen
Der/die Einsendende versichert, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für eine öffentliche Vorführung im Rahmen des OpenEyes Filmfest erfüllt sind.
Folgende Bedingungen müssen von jedem eingereichten Film erfüllt werden:
a. LAUFLÄNGE: Max. 30min [inkl. Abspann].
b. PRODUKTION: Produktionsdatum nach 01.01.2021.
c. EINREICHGEBÜHR: Das Festival erhebt keine Gebühr für Wettbewerbseinreichungen über die festivaleigene Plattform. Einreichungen über andere Plattformen (bspw. FilmFreeway) sind hiervon ausgenommen. Eine dort entrichtete Gebühr kann unter keinen Umständen zurückgezahlt werden.
d. SICHTUNGSFORMATE: Online-Screener; DVD; Blu-ray Disc; Video-File
SPRACHE/UNTERTITEL: Die Sichtungskopie muss in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, oder über deutsche oder englische Untertitel verfügen.
e. VORFÜHRFORMATE: Blu-ray Disc; DCP [InterOP/SMTPE], HD-File [H.264/265 / ProRes422 (max. 80Mbit/s)]. Andere Formate sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
SPRACHE/UNTERTITEL: Die Filme werden in Originalsprache gezeigt. Sollte der Film in das Festivalprogramm aufgenommen werden, müssen englische Untertitel vorliegen. [Das OpenEyes Filmfest kann nach Absprache Unterstützung bei der Erstellung von Untertiteln leisten.]
f. SYSTEM: PAL
g. Jeder Film ist einer Wettbewerbs-Kategorie zuzuordnen, dabei gilt die Selbsteinschätzung des/der Einsendenden. Die Sichtungsjury behält sich das Recht vor, diese Kategorie nachträglich anzupassen.
h. Das Festival hat das Recht, die übermittelten Bild- und Pressematerialien ohne Einschränkung für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Das OpenEyes Filmfest behält sich außerdem vor, für Print-/ Onlinemedien Stills aus der Einsendung anzufertigen, sowie Filmmaterial für etwaige Festivaltrailer zu verwenden
i. Das Festival hat das Recht die Sichtungsarbeit öffentlich zu machen und zu diesem Zweck die Einreichung öffentlich zu besprechen (Podcast). Dies gilt auch für Kritik und abgelehnte Filme.
Für den Fall, dass ausschließlich die übermittelten Bild- und Pressematerialien verwendet werden dürfen, oder der Film nicht öffentlich besprochen werden darf, muss dies bei der Einreichung gesondert angegeben werden.
j. Vorführkopien müssen bis zum 01.07.2023 beim Veranstalter sein.
Falls die Kopie später eintrifft, behält sich das OpenEyes Filmfest das Recht vor, die Sichtungskopie für die Vorführung zu verwenden.
Sichtungs- und Vorführkopien
a. Es erfolgt kein Rückversand von Sichtungskopien. Sichtungskopien verbleiben im Archiv des OpenEyes Filmfests. Das OpenEyes Filmfest behält sich das Recht vor, den Film bei Folgeveranstaltungen im Rahmen von OpenEyes zu zeigen.
b. Die Kosten der Einsendung von Vorführkopien trägt der/die Einsendende. Ein eventueller Rück- oder Weiterversand erfolgt als Postpaket auf Kosten des Veranstalters.
c. Vorführkopien, die nicht bis zum 01.07.2023 beim Veranstalter eintreffen, können u. U. nicht berücksichtigt und auf Kosten des/der Einsendenden zurückgesendet werden.
d.Sendungen aus dem außereuropäischen Ausland müssen folgende Aufschrift tragen:
Temporärer Import
Nur für kulturelle Zwecke
Kein Handelswert
e. Die Vorführkopien sind während des Verbleibs beim Festival durch den Veranstalter versichert.
f. Der Veranstalter haftet nicht für Vorführkopien, die während des Versands beschädigt werden.
g. Reklamationen von beschädigten Vorführkopien müssen spätestens eine Woche nach Erhalt der Rücksendung angezeigt werden.
Datenschutz
Mit der Einreichung des Films willigt der/die Einsendende gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ein, dass die von ihm/ihr angegebenen Daten für die oben genannten Zwecke (Festival, Call for Entries, Archiv) verarbeitet werden dürfen. Die Daten werden nur solange gesichert, wie sie für die genannten Zwecke erforderlich sind und nicht an Dritte weitergegeben. Nähere Informationen zum Datenschutz und den Rechten der Einsendenden können auf openeyes-filmfest.de/datenschutz/ eingesehen werden.